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Gesetz über Urheberrecht und verwandteSchutzrechte (Urheberrechtsgesetz - UrhG)
Erster Teil. Urheberrecht ;Erster Abschnitt. Allgemeines » § 1.
Erster Teil. Urheberrecht ;Zweiter Abschnitt. Das Werk » § 2.
Erster Teil. Urheberrecht ;Zweiter Abschnitt. Das Werk » § 3.
Erster Teil. Urheberrecht ;Zweiter Abschnitt. Das Werk » § 4.
Erster Teil. Urheberrecht ;Zweiter Abschnitt. Das Werk » § 5.
Erster Teil. Urheberrecht ;Zweiter Abschnitt. Das Werk » § 6.
Erster Teil. Urheberrecht ;Dritter Abschnitt. Der Urheber » § 7.
Erster Teil. Urheberrecht ;Dritter Abschnitt. Der Urheber » § 8.
Erster Teil. Urheberrecht ;Dritter Abschnitt. Der Urheber » § 9.
Erster Teil. Urheberrecht ;Dritter Abschnitt. Der Urheber » § 10.
Erster Teil. Urheberrecht ;Vierter Abschnitt. Inhalt des Urheberrechts » § 10.
Erster Teil. Urheberrecht ;Vierter Abschnitt. Inhalt des Urheberrechts » § 11.
Erster Teil. Urheberrecht ;Vierter Abschnitt. Inhalt des Urheberrechts » § 12.
Erster Teil. Urheberrecht ;Vierter Abschnitt. Inhalt des Urheberrechts » § 13.
Erster Teil. Urheberrecht ;Vierter Abschnitt. Inhalt des Urheberrechts » § 14.
Erster Teil. Urheberrecht ;Vierter Abschnitt. Inhalt des Urheberrechts » § 15.
Erster Teil. Urheberrecht ;Vierter Abschnitt. Inhalt des Urheberrechts » § 16.
Erster Teil. Urheberrecht ;Vierter Abschnitt. Inhalt des Urheberrechts » § 17.
Erster Teil. Urheberrecht ;Vierter Abschnitt. Inhalt des Urheberrechts » § 18.
Erster Teil. Urheberrecht ;Vierter Abschnitt. Inhalt des Urheberrechts » § 19.
Erster Teil. Urheberrecht ;Vierter Abschnitt. Inhalt des Urheberrechts » § 20.
Erster Teil. Urheberrecht ;Vierter Abschnitt. Inhalt des Urheberrechts » § 21.
Erster Teil. Urheberrecht ;Vierter Abschnitt. Inhalt des Urheberrechts » § 22.
Erster Teil. Urheberrecht ;Vierter Abschnitt. Inhalt des Urheberrechts » § 23.
Erster Teil. Urheberrecht ;Vierter Abschnitt. Inhalt des Urheberrechts » § 24.
Erster Teil. Urheberrecht ;Vierter Abschnitt. Inhalt des Urheberrechts » § 25.
Erster Teil. Urheberrecht ;Vierter Abschnitt. Inhalt des Urheberrechts » § 26.
Erster Teil. Urheberrecht ;Vierter Abschnitt. Inhalt des Urheberrechts » § 27.
Erster Teil. Urheberrecht ;Fünfter Abschnitt. Rechtsverkehr im Urheberrecht » § 27.
Erster Teil. Urheberrecht ;Fünfter Abschnitt. Rechtsverkehr im Urheberrecht » § 28.
Erster Teil. Urheberrecht ;Fünfter Abschnitt. Rechtsverkehr im Urheberrecht » § 29.
Erster Teil. Urheberrecht ;Fünfter Abschnitt. Rechtsverkehr im Urheberrecht » § 30.
Erster Teil. Urheberrecht ;Fünfter Abschnitt. Rechtsverkehr im Urheberrecht » § 31.
Erster Teil. Urheberrecht ;Fünfter Abschnitt. Rechtsverkehr im Urheberrecht » § 32.
Erster Teil. Urheberrecht ;Fünfter Abschnitt. Rechtsverkehr im Urheberrecht » § 33.
Erster Teil. Urheberrecht ;Fünfter Abschnitt. Rechtsverkehr im Urheberrecht » § 34.
Erster Teil. Urheberrecht ;Fünfter Abschnitt. Rechtsverkehr im Urheberrecht » § 35.
Erster Teil. Urheberrecht ;Fünfter Abschnitt. Rechtsverkehr im Urheberrecht » § 36.
Erster Teil. Urheberrecht ;Fünfter Abschnitt. Rechtsverkehr im Urheberrecht » § 37.
Erster Teil. Urheberrecht ;Fünfter Abschnitt. Rechtsverkehr im Urheberrecht » § 38.
Erster Teil. Urheberrecht ;Fünfter Abschnitt. Rechtsverkehr im Urheberrecht » § 39.
Erster Teil. Urheberrecht ;Fünfter Abschnitt. Rechtsverkehr im Urheberrecht » § 40.
Erster Teil. Urheberrecht ;Fünfter Abschnitt. Rechtsverkehr im Urheberrecht » § 41.
Erster Teil. Urheberrecht ;Fünfter Abschnitt. Rechtsverkehr im Urheberrecht » § 42.
Erster Teil. Urheberrecht ;Fünfter Abschnitt. Rechtsverkehr im Urheberrecht » § 43.
Erster Teil. Urheberrecht ;Fünfter Abschnitt. Rechtsverkehr im Urheberrecht » § 44.
Erster Teil. Urheberrecht ;Sechster Abschnitt. Schranken des Urheberrechts » § 45.
Erster Teil. Urheberrecht ;Sechster Abschnitt. Schranken des Urheberrechts » § 46.
Erster Teil. Urheberrecht ;Sechster Abschnitt. Schranken des Urheberrechts » § 47.
Erster Teil. Urheberrecht ;Sechster Abschnitt. Schranken des Urheberrechts » § 48.
Erster Teil. Urheberrecht ;Sechster Abschnitt. Schranken des Urheberrechts » § 49.
Erster Teil. Urheberrecht ;Sechster Abschnitt. Schranken des Urheberrechts » § 50.
Erster Teil. Urheberrecht ;Sechster Abschnitt. Schranken des Urheberrechts » § 51.
Erster Teil. Urheberrecht ;Sechster Abschnitt. Schranken des Urheberrechts » § 52.
Erster Teil. Urheberrecht ;Sechster Abschnitt. Schranken des Urheberrechts » § 53.
Erster Teil. Urheberrecht ;Sechster Abschnitt. Schranken des Urheberrechts » § 54.
Erster Teil. Urheberrecht ;Sechster Abschnitt. Schranken des Urheberrechts » § 55.
Erster Teil. Urheberrecht ;Sechster Abschnitt. Schranken des Urheberrechts » § 56.
Erster Teil. Urheberrecht ;Sechster Abschnitt. Schranken des Urheberrechts » § 57.
Erster Teil. Urheberrecht ;Sechster Abschnitt. Schranken des Urheberrechts » § 58.
Erster Teil. Urheberrecht ;Sechster Abschnitt. Schranken des Urheberrechts » § 59.
Erster Teil. Urheberrecht ;Sechster Abschnitt. Schranken des Urheberrechts » § 60.
Erster Teil. Urheberrecht ;Sechster Abschnitt. Schranken des Urheberrechts » § 61.
Erster Teil. Urheberrecht ;Sechster Abschnitt. Schranken des Urheberrechts » § 62.
Erster Teil. Urheberrecht ;Sechster Abschnitt. Schranken des Urheberrechts » § 63.
Erster Teil. Urheberrecht ;Siebenter Abschnitt. Dauer des Urheberrechts » § 64.
Erster Teil. Urheberrecht ;Siebenter Abschnitt. Dauer des Urheberrechts » § 65.
Erster Teil. Urheberrecht ;Siebenter Abschnitt. Dauer des Urheberrechts » § 66.
Erster Teil. Urheberrecht ;Siebenter Abschnitt. Dauer des Urheberrechts » § 67.
Erster Teil. Urheberrecht ;Siebenter Abschnitt. Dauer des Urheberrechts » § 68.
Erster Teil. Urheberrecht ;Siebenter Abschnitt. Dauer des Urheberrechts » § 69.
Erster Teil. Urheberrecht ;Achter Abschnitt.1 Besondere Bestimmungen für Computerprogramme » § 69a.
Erster Teil. Urheberrecht ;Achter Abschnitt.1 Besondere Bestimmungen für Computerprogramme » § 69b.
Erster Teil. Urheberrecht ;Achter Abschnitt.1 Besondere Bestimmungen für Computerprogramme » § 69c.
Erster Teil. Urheberrecht ;Achter Abschnitt.1 Besondere Bestimmungen für Computerprogramme » § 69d.
Erster Teil. Urheberrecht ;Achter Abschnitt.1 Besondere Bestimmungen für Computerprogramme » § 69e.
Erster Teil. Urheberrecht ;Achter Abschnitt.1 Besondere Bestimmungen für Computerprogramme » § 69f.
Erster Teil. Urheberrecht ;Achter Abschnitt.1 Besondere Bestimmungen für Computerprogramme » § 69g.
Zweiter Teil. Verwandte Schutzrechte ;Erster Abschnitt. Schutz bestimmter Ausgaben » § 70.
Zweiter Teil. Verwandte Schutzrechte ;Erster Abschnitt. Schutz bestimmter Ausgaben » § 71.
Zweiter Teil. Verwandte Schutzrechte ;Zweiter Abschnitt. Schutz der Lichtbilder » § 72.
Zweiter Teil. Verwandte Schutzrechte ;Dritter Abschnitt. Schutz des ausübenden Künstlers » § 73.
Zweiter Teil. Verwandte Schutzrechte ;Dritter Abschnitt. Schutz des ausübenden Künstlers » § 74.
Zweiter Teil. Verwandte Schutzrechte ;Dritter Abschnitt. Schutz des ausübenden Künstlers » § 75.
Zweiter Teil. Verwandte Schutzrechte ;Dritter Abschnitt. Schutz des ausübenden Künstlers » § 76.
Zweiter Teil. Verwandte Schutzrechte ;Dritter Abschnitt. Schutz des ausübenden Künstlers » § 77.
Zweiter Teil. Verwandte Schutzrechte ;Dritter Abschnitt. Schutz des ausübenden Künstlers » § 78.
Zweiter Teil. Verwandte Schutzrechte ;Dritter Abschnitt. Schutz des ausübenden Künstlers » § 79.
Zweiter Teil. Verwandte Schutzrechte ;Dritter Abschnitt. Schutz des ausübenden Künstlers » § 80.
Zweiter Teil. Verwandte Schutzrechte ;Dritter Abschnitt. Schutz des ausübenden Künstlers » § 81.
Zweiter Teil. Verwandte Schutzrechte ;Dritter Abschnitt. Schutz des ausübenden Künstlers » § 82.
Zweiter Teil. Verwandte Schutzrechte ;Dritter Abschnitt. Schutz des ausübenden Künstlers » § 83.
Zweiter Teil. Verwandte Schutzrechte ;Dritter Abschnitt. Schutz des ausübenden Künstlers » § 84.
Zweiter Teil. Verwandte Schutzrechte ;Vierter Abschnitt. Schutz des Herstellers von Tonträgern » § 85.
Zweiter Teil. Verwandte Schutzrechte ;Vierter Abschnitt. Schutz des Herstellers von Tonträgern » § 86.
Zweiter Teil. Verwandte Schutzrechte ;Fünfter Abschnitt. Schutz des Sendeunternehmens » § 87.
Dritter Teil. Besondere Bestimmungen für Filme ;Erster Abschnitt. Filmwerke » § 88.
Dritter Teil. Besondere Bestimmungen für Filme ;Erster Abschnitt. Filmwerke » § 89.
Dritter Teil. Besondere Bestimmungen für Filme ;Erster Abschnitt. Filmwerke » § 90.
Dritter Teil. Besondere Bestimmungen für Filme ;Erster Abschnitt. Filmwerke » § 91.
Dritter Teil. Besondere Bestimmungen für Filme ;Erster Abschnitt. Filmwerke » § 92.
Dritter Teil. Besondere Bestimmungen für Filme ;Erster Abschnitt. Filmwerke » § 93.
Dritter Teil. Besondere Bestimmungen für Filme ;Erster Abschnitt. Filmwerke » § 94.
Dritter Teil. Besondere Bestimmungen für Filme ;Zweiter Abschnitt. Laufbilder » § 95.
Vierter Teil. Gemeinsame Bestimmungen für Urheberrecht und verwandte Schutzrechte ;Erster Abschnitt. Verwertungsverbot » § 96.
Vierter Teil. Gemeinsame Bestimmungen für Urheberrecht und verwandte Schutzrechte ;Zweiter Abschnitt. Rechtsverletzungen » § 96.
Vierter Teil. Gemeinsame Bestimmungen für Urheberrecht und verwandte Schutzrechte ;Zweiter Abschnitt. Rechtsverletzungen » § 97.
Vierter Teil. Gemeinsame Bestimmungen für Urheberrecht und verwandte Schutzrechte ;Zweiter Abschnitt. Rechtsverletzungen » § 98.
Vierter Teil. Gemeinsame Bestimmungen für Urheberrecht und verwandte Schutzrechte ;Zweiter Abschnitt. Rechtsverletzungen » § 99.
Vierter Teil. Gemeinsame Bestimmungen für Urheberrecht und verwandte Schutzrechte ;Zweiter Abschnitt. Rechtsverletzungen » § 100.
Vierter Teil. Gemeinsame Bestimmungen für Urheberrecht und verwandte Schutzrechte ;Zweiter Abschnitt. Rechtsverletzungen » § 101.
Vierter Teil. Gemeinsame Bestimmungen für Urheberrecht und verwandte Schutzrechte ;Zweiter Abschnitt. Rechtsverletzungen » § 101a.
Vierter Teil. Gemeinsame Bestimmungen für Urheberrecht und verwandte Schutzrechte ;Zweiter Abschnitt. Rechtsverletzungen » § 102.
Vierter Teil. Gemeinsame Bestimmungen für Urheberrecht und verwandte Schutzrechte ;Zweiter Abschnitt. Rechtsverletzungen » § 103.
Vierter Teil. Gemeinsame Bestimmungen für Urheberrecht und verwandte Schutzrechte ;Zweiter Abschnitt. Rechtsverletzungen » § 104.
Vierter Teil. Gemeinsame Bestimmungen für Urheberrecht und verwandte Schutzrechte ;Zweiter Abschnitt. Rechtsverletzungen » § 105.
Vierter Teil. Gemeinsame Bestimmungen für Urheberrecht und verwandte Schutzrechte ;Zweiter Abschnitt. Rechtsverletzungen » § 106.
Vierter Teil. Gemeinsame Bestimmungen für Urheberrecht und verwandte Schutzrechte ;Zweiter Abschnitt. Rechtsverletzungen » § 107.
Vierter Teil. Gemeinsame Bestimmungen für Urheberrecht und verwandte Schutzrechte ;Zweiter Abschnitt. Rechtsverletzungen » § 108.
Vierter Teil. Gemeinsame Bestimmungen für Urheberrecht und verwandte Schutzrechte ;Zweiter Abschnitt. Rechtsverletzungen » § 108a.
Vierter Teil. Gemeinsame Bestimmungen für Urheberrecht und verwandte Schutzrechte ;Zweiter Abschnitt. Rechtsverletzungen » § 109.
Vierter Teil. Gemeinsame Bestimmungen für Urheberrecht und verwandte Schutzrechte ;Zweiter Abschnitt. Rechtsverletzungen » § 110.
Vierter Teil. Gemeinsame Bestimmungen für Urheberrecht und verwandte Schutzrechte ;Zweiter Abschnitt. Rechtsverletzungen » § 111.
Vierter Teil. Gemeinsame Bestimmungen für Urheberrecht und verwandte Schutzrechte ;Zweiter Abschnitt. Rechtsverletzungen » § 111a.
Vierter Teil. Gemeinsame Bestimmungen für Urheberrecht und verwandte Schutzrechte ;Dritter Abschnitt. Zwangsvollstreckung » § 111a.
Vierter Teil. Gemeinsame Bestimmungen für Urheberrecht und verwandte Schutzrechte ;Dritter Abschnitt. Zwangsvollstreckung » § 112.
Vierter Teil. Gemeinsame Bestimmungen für Urheberrecht und verwandte Schutzrechte ;Dritter Abschnitt. Zwangsvollstreckung » § 113.
Vierter Teil. Gemeinsame Bestimmungen für Urheberrecht und verwandte Schutzrechte ;Dritter Abschnitt. Zwangsvollstreckung » § 114.
Vierter Teil. Gemeinsame Bestimmungen für Urheberrecht und verwandte Schutzrechte ;Dritter Abschnitt. Zwangsvollstreckung » § 115.
Vierter Teil. Gemeinsame Bestimmungen für Urheberrecht und verwandte Schutzrechte ;Dritter Abschnitt. Zwangsvollstreckung » § 116.
Vierter Teil. Gemeinsame Bestimmungen für Urheberrecht und verwandte Schutzrechte ;Dritter Abschnitt. Zwangsvollstreckung » § 117.
Vierter Teil. Gemeinsame Bestimmungen für Urheberrecht und verwandte Schutzrechte ;Dritter Abschnitt. Zwangsvollstreckung » § 118.
Vierter Teil. Gemeinsame Bestimmungen für Urheberrecht und verwandte Schutzrechte ;Dritter Abschnitt. Zwangsvollstreckung » § 119.
Fünfter Teil. Anwendungsbereich. Übergangs- und Schlußbestimmungen ;Erster Abschnitt. Anwendungsbereich des Gesetzes ;1. Urheberrecht » § 120.
Fünfter Teil. Anwendungsbereich. Übergangs- und Schlußbestimmungen ;Erster Abschnitt. Anwendungsbereich des Gesetzes ;1. Urheberrecht » § 121.
Fünfter Teil. Anwendungsbereich. Übergangs- und Schlußbestimmungen ;Erster Abschnitt. Anwendungsbereich des Gesetzes ;1. Urheberrecht » § 122.
Fünfter Teil. Anwendungsbereich. Übergangs- und Schlußbestimmungen ;Erster Abschnitt. Anwendungsbereich des Gesetzes ;1. Urheberrecht » § 123.
Fünfter Teil. Anwendungsbereich. Übergangs- und Schlußbestimmungen ;Erster Abschnitt. Anwendungsbereich des Gesetzes ;2. Verwandte Schutzrechte » § 124.
Fünfter Teil. Anwendungsbereich. Übergangs- und Schlußbestimmungen ;Erster Abschnitt. Anwendungsbereich des Gesetzes ;2. Verwandte Schutzrechte » § 125.
Fünfter Teil. Anwendungsbereich. Übergangs- und Schlußbestimmungen ;Erster Abschnitt. Anwendungsbereich des Gesetzes ;2. Verwandte Schutzrechte » § 126.
Fünfter Teil. Anwendungsbereich. Übergangs- und Schlußbestimmungen ;Erster Abschnitt. Anwendungsbereich des Gesetzes ;2. Verwandte Schutzrechte » § 127.
Fünfter Teil. Anwendungsbereich. Übergangs- und Schlußbestimmungen ;Erster Abschnitt. Anwendungsbereich des Gesetzes ;2. Verwandte Schutzrechte » § 128.
Fünfter Teil. Anwendungsbereich. Übergangs- und Schlußbestimmungen ;Zweiter Abschnitt. Übergangsbestimmungen » § 129.
Fünfter Teil. Anwendungsbereich. Übergangs- und Schlußbestimmungen ;Zweiter Abschnitt. Übergangsbestimmungen » § 130.
Fünfter Teil. Anwendungsbereich. Übergangs- und Schlußbestimmungen ;Zweiter Abschnitt. Übergangsbestimmungen » § 131.
Fünfter Teil. Anwendungsbereich. Übergangs- und Schlußbestimmungen ;Zweiter Abschnitt. Übergangsbestimmungen » § 132.
Fünfter Teil. Anwendungsbereich. Übergangs- und Schlußbestimmungen ;Zweiter Abschnitt. Übergangsbestimmungen » § 133.
Fünfter Teil. Anwendungsbereich. Übergangs- und Schlußbestimmungen ;Zweiter Abschnitt. Übergangsbestimmungen » § 134.
Fünfter Teil. Anwendungsbereich. Übergangs- und Schlußbestimmungen ;Zweiter Abschnitt. Übergangsbestimmungen » § 135.
Fünfter Teil. Anwendungsbereich. Übergangs- und Schlußbestimmungen ;Zweiter Abschnitt. Übergangsbestimmungen » § 135a.
Fünfter Teil. Anwendungsbereich. Übergangs- und Schlußbestimmungen ;Zweiter Abschnitt. Übergangsbestimmungen » § 136.
Fünfter Teil. Anwendungsbereich. Übergangs- und Schlußbestimmungen ;Zweiter Abschnitt. Übergangsbestimmungen » § 137.
Fünfter Teil. Anwendungsbereich. Übergangs- und Schlußbestimmungen ;Zweiter Abschnitt. Übergangsbestimmungen » § 137a.
Fünfter Teil. Anwendungsbereich. Übergangs- und Schlußbestimmungen ;Zweiter Abschnitt. Übergangsbestimmungen » § 137b.
Fünfter Teil. Anwendungsbereich. Übergangs- und Schlußbestimmungen ;Zweiter Abschnitt. Übergangsbestimmungen » § 137c.
Fünfter Teil. Anwendungsbereich. Übergangs- und Schlußbestimmungen ;Zweiter Abschnitt. Übergangsbestimmungen » § 137d.
Fünfter Teil. Anwendungsbereich. Übergangs- und Schlußbestimmungen ;Dritter Abschnitt. Schlußbestimmungen » § 138.
Fünfter Teil. Anwendungsbereich. Übergangs- und Schlußbestimmungen ;Dritter Abschnitt. Schlußbestimmungen » § 139.
Fünfter Teil. Anwendungsbereich. Übergangs- und Schlußbestimmungen ;Dritter Abschnitt. Schlußbestimmungen » § 140.
Fünfter Teil. Anwendungsbereich. Übergangs- und Schlußbestimmungen ;Dritter Abschnitt. Schlußbestimmungen » § 141.
Fünfter Teil. Anwendungsbereich. Übergangs- und Schlußbestimmungen ;Dritter Abschnitt. Schlußbestimmungen » § 142.
Fünfter Teil. Anwendungsbereich. Übergangs- und Schlußbestimmungen ;Dritter Abschnitt. Schlußbestimmungen » § 143.
Anlage 1 » § 143.
Anlage 1 ;Vergütungssätze ;I. Vergütung nach § 54 Abs. 1: » § 143.
Anlage 1 ;Vergütungssätze ;II. Vergütung nach § 54 Abs. 2: » § 143.
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