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Vermögensteuerrichtlinien (VStR) » Einführung
Die Vermögensteuer-Richtlinien 1989 behandeln Zweifelsfragen
und Auslegungsfragen1) von allgemeiner Bedeutung, um eine
einheitliche Anwendung des Bewertungsrechts und des
Vermögensteuerrechts durch die Behörden der Finanzverwaltung
sicherzustellen. Die Vermögensteuer-Richtlinien geben außerdem
zur Vermeidung unbilliger Härten und aus Gründen der
Verwaltungsvereinfachung Anweisungen an die Finanzämter, wie in
bestimmten Fällen verfahren werden soll. Sie gelten von dem am
1. Januar 1989 beginnenden Hauptveranlagungszeitraum an. Sie
gelten auch für die Folgezeit, wenn sie nicht aufgehoben, geändert
oder ergänzt werden. Bisher ergangene Anordnungen, die mit den
nachstehenden Richtlinien im Widerspruch stehen, sind nicht mehr
anzuwenden. Soweit in den nachstehenden Richtlinien auf die
Einkommensteuer-Richtlinien (EStR), Körperschaftsteuer-Richtlinien
(KStR) und Gewerbesteuer-Richtlinien (GewStR) verwiesen wird, ist
die am jeweiligen Feststellungs- bzw. Veranlagungszeitpunkt
geltende Fassung maßgebend.
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